Уведомление об архивации фотографий и уведомлений по электронной почте

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AGB

 

I. Leistung der fotografischen Arbeit

 

1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben

des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem

Ermessen der Fotografin überlassen.

Insbesondere steht ihr die alleinige

Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie

zum Beispiel Bildbearbeitung, Beleuchtung und Bildkomposition zu.

 

2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

 

3.Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die

fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen bereitgestellt.

 

4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde

dafür verantwortlich, dass die zur

fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen

rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer I.4.

nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. 

Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber storniert werden, so wird ein

Ausfallhonorar von 30% des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Bei einer Auftragsstornierung bei weniger als 90 Kalendertagen wird ein Ausfallhonorar von 50% des Gesamthonorars fällig. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung ist der schriftliche Eingang per Post. Diese Regelung des Ausfallhonorars gilt nur für den Auftraggeber. 

6. Erfüllungsort ist die gewählte Location des Kunden oder des Fotografen. Falls der Kunde die Fotografin

bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden,

gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

 

7. Bestellungen per Telefon und E-Mail als

Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich. Es gelten die üblichen Widerspruchsfristen.

 

8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Die Aufnahmegebühr ist als Anzahlung vor dem Aufnahmetermin zu bezahlen

 

 

9. Der Fotografin werden nach dem Aufnahmetermin mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit eingeräumt.

Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, muss die Fotografin den Kunden am Tag des Shootings oder spätestens nach 4 Wochen  darauf hinweisen. Für alle Verspätungen durch Lieferprobleme der

einzelnen Produktzusteller kann die Fotografin nicht verantwortlich gemacht werden.

 

10.Reklamation

Reklamationen sind innerhalb von 2 Tagen nach dem Erhalt der Fotos möglich. Spätere Reklamationen sowie Reklamationen von Printprodukten bezüglich der Bild- Aus-& Zuschnitte sind ausgeschlossen. Sowie die Reklamation von digitalen Daten. Die entstandenen Kosten sind von dem Kunden voll zu tragen.

 

II. Haftung des Fotografen

 

1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

2. Die Fotografin kann, auch kurzfristig, Foto-Termine absagen / verschieben ohne Schadensersatz an den Kunden zu leisten. Eine geleistete Anzahlung wird in voller Höhe zurückerstattet. Die Fotografin versucht für Ersatz durch eine/n Kollege/ Kollegin zu sorgen, ist dem jedoch nicht verpflichtet.

 

 

III. Rechte an den fotografischen Arbeiten

 

1. Die Fotografin behält sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, an den fotografischen Arbeiten und deren Teilen.

 

2. Der Kunde darf die fotografischen Arbeiten und deren Teile ausschliesslich für private Zwecke (z.B. für Geschenke) verwenden. Eine weitergehende Nutzung,

insbesondere eine Veröffentlichung durch den Kunden bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Fotografin. Der Kunde darf die fotografischen Arbeiten auf keine Weise bearbeiten oder den Stil der Arbeit verändern.

 

3.Der Kunde ist verpflichtet bei der Verwendung der fotografischen Arbeiten bzw. Teilen davon, die Fotografin zu erwähnen. Eine Verwendung muss im Sinne von V.2 mit der Fotografin vereinbart werden. Insbesondere bei einer Veröffentlichung der Aufnahmen durch den Kunden, ist immer der Urheberrechtsvermerk der Fotografin

(© Fotografie: krohsartig-fotografie.de)anzugeben. Dies gilt auch für sämtliche Profile bei sozialen Netzwerken wie „Facebook“ oder „Pinterest“. (Aufzählung nicht abschließend.)

 

4.Falls die in den drei vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.